Grundsatzerklärung

I. Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt

Die SIEMES-Gruppe ist ein familiengeführter Schuhhändler mit Niederlassungen in der Bundesrepublik und in Luxemburg. Die Produkte, mit denen wir handeln, kaufen wir in relevantem Umfang von Produzenten aus Regionen ein, deren politische und gesellschaftliche Entwicklung wird nur bedingt beeinflussen können. Umso wichtiger ist es für uns, einen Beitrag zu leisten und sowohl unsere Mitarbeitenden als auch unsere Zulieferer für menschenrechts- und umweltbezogene Standards zu sensibilisieren.

Seit ihrer Gründung gehören ethische Werte und verantwortungsvolles Wirtschaften und Handeln zum Selbstverständnis der SIEMES-Gruppe. Daher übernehmen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt entlang unserer weltweiten Lieferketten. Mit dieser Grundsatzerklärung möchten wir unseren Einsatz zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt bekräftigen. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung liegt bei der Geschäftsführung sowie der Menschenrechtsbeauftragten und ihren Stellvertretern.

Ziel ist es, dass jede Abteilung unseres Unternehmens sich über die eigene Verantwortung mit Blick auf Menschenrechte und Umwelt und die praktische Umsetzung im Klaren ist. Gleichzeitig soll die Grundsatzerklärung unseren Zulieferern verdeutlichen, welche Erwartungen wir in dieser Hinsicht an sie stellen.

II. Wesentliche internationale Standards und Regelwerke

Wir setzen die für uns geltenden Gesetze und Regelungen um, respektieren international anerkannte Standards und bemühen uns, möglichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit vorzubeugen. Dabei orientieren wir uns insbesondere an den nachfolgenden internationalen Rahmenwerken:

  • Diverse Übereinkommen und Protokolle der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO):
  • Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit;
  • Protokoll Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit;
  • Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes;
  • Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen;
  • Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit;
  • Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung von Zwangsarbeit;
  • Übereinkommen Nr. 111 über Diskriminierungen in Beschäftigungen und Beruf;
  • Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung;
  • Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit;
  • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte;
  • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte;
  • Übereinkommen von Minamata über Quecksilber;
  • Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe;
  • Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.

III. Unsere Strategie zur Vermeidung menschenrechts- und umweltbezogener Risiken

Zur Einhaltung unserer Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) haben wir ein Risikomanagement eingerichtet, das von unserer Menschenrechtsbeauftragten betreut wird. Das Risikomanagement umfasst alle Maßnahmen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten, und zwar von der Risikoanalyse über die Risikobewertung und -priorisierung bis hin zu möglichen Präventions- und Abhilfemaßnahmen und der Bearbeitung etwaiger Beschwerden. Die jeweiligen Prozesse werden bei uns regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und laufend dokumentiert.

Das Herzstück unserer Strategie ist unsere Risikoanalyse, die wir sowohl (1) im eigenen Geschäftsbereich als auch (2) gegenüber unseren unmittelbaren Zulieferern durchführen und die wir als fortlaufenden und dynamischen Prozess verstehen.

  • Die Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich haben wir insbesondere im Rahmen eines Workshops sowie unter Auswertung bereits bestehender Maßnahmen (u.a. im Bereich Arbeitsschutz) analysiert. Die wichtigsten Ergebnisse sind unter Ziff. IV. zusammengefasst.
  • Mit Blick auf unsere unmittelbaren Zulieferer haben wir anhand öffentlicher Quellen und Branchenkenntnisse mögliche abstrakte menschenrechts- und umweltbezogene Länder- und Branchenrisiken ermittelt. Aufgrund der sich daraus ergebenden Risiken, insbesondere auf der Ebene der Schuhproduktion in Asien, haben wir uns bei SIEMES dazu entschieden, den Fokus unserer Risikoanalyse auf die Schuhbranche zu legen, den Kernbereich unseres Unternehmens. Deshalb nehmen wir in diesem Bereich zusätzlich die Unterstützung des Dienstleisters IntegrityNext in Anspruch.

IntegrityNext arbeitet mit einer digitalen Plattform, über welche die Risikoanalyse gegenüber unmittelbaren Zulieferern unterstützt wird. IntegrityNext bietet uns die Möglichkeit, bestimmte Risikofelder, sowohl innerhalb der Länder, in denen die unmittelbaren Zulieferer sitzen (Länderrisiko), als auch innerhalb der relevanten Branchen (Branchenrisiko) zu betrachten. Aus der Zusammenschau des Länder- und Branchenrisikos wird eine Gesamtbewertung für die Zulieferer gebildet. Die Ergebnisse der Risikoanalyse von IntegrityNext haben wir mit unseren Branchenkenntnissen sowie unserer eigenen abstrakten Risikoanalyse abgeglichen. Daraus hat sich eine Einstufung der Risiken als „niedrig“, „mittel“ oder „hoch“ ergeben. Basierend darauf haben wir entschieden, welche Zulieferer wir mittels Fragebögen detaillierter prüfen. Aus der Detailprüfung der jeweiligen Zulieferer leitet sich das Gesamtrisiko ab.

Sofern wir tatsächliche Anhaltspunkte auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern haben, lassen wir dies in die Analyse einfließen.

Unter Berücksichtigung des Angemessenheitsgrundsatzes haben wir für alle Zulieferer die festgestellten Risiken priorisiert, und die zu treffenden Präventionsmaßnahmen festgelegt (dazu unter Ziff. IV.).

Neben der Risikoanalyse haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet.

Dieses kann über den Link https://www.siemes-gruppe.de/hinweise-menschenrechte-umwelt/ erreicht werden.

Auch hier haben wir uns für die Unterstützung durch IntegrityNext entschieden.

IV. Wesentliche Ergebnisse der Risikoanalyse und Maßnahmen

Die Beachtung von menschenrechts- und umweltbezogenen Standards hat für die SIEMES-Gruppe schon immer eine wichtige Rolle für die Ausrichtung ihrer unternehmerischen Tätigkeit gespielt. Die Risikoanalyse im Rahmen des LkSG haben wir als Chance verstanden, die bestehenden Mechanismen zu hinterfragen, und zum Anlass genommen, die Risiken für die vom LkSG erfassten menschenrechts- und umweltbezogenen Rechtsgüter strukturiert zu analysieren.

  • Unsere Analyse hat die bisherige Linie bestätigt, dass wir die menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich als niedrig einordnen können. Es sind bereits zahlreiche Maßnahmen insbesondere zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes unserer Mitarbeitenden und zum Schutze vor Diskriminierung von Mitarbeitenden vorhanden, die sich als wirksam erwiesen haben, um etwaigen Verletzungen vorzubeugen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das interne Whistle-Blower-Tool, das gegenüber allen Mitarbeiteten bekannt gemacht wurde. Unsere Niederlassungen und Mitarbeitenden legen Wert darauf, das für sie geltende Recht zu beachten.
  • Die Risikoanalyse gegenüber unmittelbaren Zulieferern in unserem Kernbereich haben wir anhand allgemein verfügbarer Quellen mit Blick auf Länder- und Branchenrisiken durchgeführt (siehe oben). Diese Analyse hat das zu erwartende Ergebnis geliefert, nämlich dass diverse menschenrechts- und umweltbezogene Risiken im Zusammenhang mit der Schuhproduktion bestehen, und zwar u.a. in den Bereichen Kinderarbeit, Arbeitsschutz und Schadstoffeinsatz. Diese Risiken bestehen regelmäßig auf Ebene der mittelbaren Zulieferer, d.h. bei den Zulieferern unserer Vertragspartner. Regional betroffen sind die Schuhexportländer China, Hongkong, Indien und Bangladesh. Wir stufen Zulieferer aus China als besonders risikogeneigt ein.

Positiv hervorzuheben ist, dass die öffentlich verfügbaren Quellen mit Blick auf die Schuhproduktion innerhalb Europas nur von wenigen Risiken oder Verstößen berichten. Dies deckt sich mit unseren Branchenkenntnissen.

Unsere Ergebnisse wurden durch die Analysen von IntegrityNext weitgehend bestätigt.

Das sind unsere Präventionsmaßnahmen:

Im eigenen Geschäftsbereich:

  • Fortbildung: Unsere für das interne Whistle-Blower-Tool zuständige Mitarbeiterin erhält die Möglichkeit, sich fortzubilden. So stellen wir sicher, dass wir neue Impulse für eine mögliche Optimierung unseres Whistle-Blower-Tools erhalten und potenzielle Probleme unserer Mitarbeitenden bestmöglich adressieren können.
  • Schulungen: SIEMES wird regelmäßig und abhängig von laufenden Entwicklungen, insbesondere unter Berücksichtigung etwaiger Hinweise aus dem Beschwerdemechanismus, Schulungen zum Thema Menschenrechte und Umwelt für relevante Mitarbeitende anbieten. Durch die Schulungen möchten wir die Mitarbeitenden für die geschützten Rechtsgüter und Risikominimierungsmaßnahmen weiter sensibilisieren, insbesondere den Bereich Einkauf.

Gegenüber unseren Zulieferern:

  • Dokumentierte Vor-Ort-Besuche in Asien: Wir führen bereits zweimal im Jahr Vorort-Besuche bei unseren wichtigsten Zulieferern durch. In diesem Zusammenhang lassen wir uns soweit möglich die Produktionsanlagen zeigen und dokumentieren unsere Eindrücke von den Sicherheitsvorkehrungen und örtlichen Gegebenheiten mit Fotos und Videoaufnahmen. Diese Vor-Ort-Besuche haben sich als wirksam erwiesen, um die Zulieferer und mittelbar ihre Vorlieferanten für das Thema Menschenrechte und Umweltrisiken zu sensibilisieren. Wir halten an dieser Strategie fest, wobei wir zukünftig unsere Ergebnisse und Priorisierung aus der Risikoanalyse einfließen lassen.
  • Checkliste für Vor-Ort-Besuche: Wir werden eine Checkliste für Vor-Ort-Besuche implementieren, um die Effektivität der Vor-Ort-Besuche auszubauen. Die Liste wird unsere Anforderungen konkretisieren, die wir mit Blick auf den Schutz von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt haben, und soll bei den Vor-Ort-Besuchen von unseren Geschäftspartnern gegengezeichnet werden. Die Ergebnisse aus der Risikoanalyse werden hierbei berücksichtigt.
  • Vertragliche Verpflichtungen von Schuhlieferanten: Schon jetzt adressieren wir das für die Umwelt und die Gesundheit bestehende Risiko aufgrund möglicher Schadstoffe in Schuhen. Zur Vermeidung dieses Risikos verpflichten sich unsere Zulieferer bereits gegenwärtig standardmäßig, den Einsatz möglicher Schadstoffe zu vermeiden. Sie werden verpflichtet, keine Artikel an uns zu liefern, die gesundheitsgefährdende oder die Gesundheit des Menschen beeinträchtigende Stoffe oder verbotene Substanzen enthalten oder gesetzlich festgelegte Grenzwerte überschreiten.
  • Gespräche mit der Logistikbranche: Mit Blick auf sonstige Zulieferer, die nicht den Kernbereich unseres Geschäfts betreffen, sind wir aufgrund unserer Analyse zu dem Ergebnis gekommen, die Risiken im Zusammenhang mit Logistikdienstleistungen zu priorisieren. Unsere Erwartungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne werden wir zukünftig gegenüber unseren Geschäftspartnern gesondert ansprechen.

V. Unsere menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen

Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie Wert auf menschenrechts- und umweltbezogene Standards legen und sich ihrerseits bemühen, diese gegenüber ihren eigenen Zulieferern einzufordern. Von unseren Mitarbeitenden erwarten wir, dass sie die Erwartungen der SIEMES-Gruppe mittragen und umsetzen.

Vermeiden von Kinderarbeit

Grundsätzlich werden keine Minderjährigen im Alter unter 15 Jahren beschäftigt. Wir erwarten, dass Maßnahmen eingeleitet werden (z.B. eine Ausweiskontrolle beim Abschluss von Arbeitsverträgen), um das Risiko der Beschäftigung von Minderjährigen im Alter unter 15 Jahren zu reduzieren.

Vermeiden von Zwangsarbeit und Sklaverei

Es werden Maßnahmen ergriffen, um Zwangsarbeit vorzubeugen (z.B. Maßnahmen zur Vermeidung des obligatorische Leistens von Überstunden).

Sicherstellung von Arbeitsrechten und Arbeitsschutz

Mitarbeitende werden geschützt vor dem Einsatz gesundheitsgefährdender Stoffe, z.B. vor giftigen Dämpfen aus Klebstoffen, sowie vor gesundheitlichen Schäden durch schwere körperliche Arbeit, wie das händische Transportieren von Tierhäuten.

Mitarbeitende haben einen geregelten Zugang zu Sanitäreinrichtungen und notwendiger Schutzkleidung. Mitarbeitende werden zum Thema Arbeitsschutz geschult und profitieren von einem Brandschutzkonzept.

Schutz der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen

Mitarbeitenden wird ein Streikrecht gewährt sowie das Recht zur Gründung oder Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Mitarbeitende erhalten im Rahmen des geltenden Rechts die Möglichkeit für Tarifverhandlungen.

Vermeidung von Diskriminierung und Ungleichbehandlung

Mitarbeitende werden nicht aufgrund folgender Faktoren diskriminieret, z.B. bei Entlohnung, Pausen, Beförderung:

Nationale und ethnische Abstammung; soziale Herkunft; Status als Arbeitsmigranten (Wanderarbeiter); Gesundheit, z.B. HIV-Infektion; Behinderung; Alter; Geschlecht; sexueller Orientierung; Schwangerschaft; politische Meinung, Religion oder Weltanschauung.

Sicherstellung eines angemessenen Lohns

Mitarbeitende werden vor unsicheren Beschäftigungsverhältnisse geschützt. Sie erhalten einen angemessenen Lohn. Auf folgende Umstände wird Wert gelegt: nachvollziehbare Lohnabrechnung; regelmäßige Lohnzahlungen, z.B. auch nach der Schließung von Produktionsanlagen; Beachtung des (gesetzlichen) Mindestlohns; Lohn bei Urlaub, Krankheit, Mutterschaft; Erhalt von Sozialleistungen.

Vermeidung umweltbezogener Risiken

Es werden Vorkehrungen getroffen, um Schäden für die Umwelt und insbesondere Gewässer abzuwenden. Das betrifft vor allem die Arbeitsschritte Gärbung, Textilfärbung sowie den Umgang mit Abfällen, insb. durch Entsorgung von Verschnitt und den Einsatz von Düngemittel, Pestiziden und Chemikalien.